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6.  Rücktritt und Kündigung durch den Gast  8.  Haftungsbeschränkung
      6.1.  Das Mietrecht als Grundlage der Verträge mit den   8.1.  Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schä-
         Anbietern sieht kein allgemeines Rücktritts- oder  den, die nicht Körperschäden sind und die nicht
         Kündigungsrecht vor. Ein solches besteht daher   auf unerlaubter Handlung  beruhen  ist auf  den
         nur dann, wenn dies zwischen dem Anbieter und   dreifachen Preis der vertraglichen Leistungen (bei
         Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde.  Gruppen bezogen auf den Preis pro Teilnehmer)
      6.2.  Wenn Sie dem Anbieter also ohne eine solche Ver-  beschränkt.
         einbarung mitteilen, das Sie die vertraglich  8.2.  Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen
         vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht   im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd-
         in  Anspruch  nehmen  oder  wenn  Sie  nicht  oder   leistungen  von ihm  vor Ort lediglich  vermittelt
         nicht in der vereinbarten Teilnehmerzahl anreisen,   werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbe-
         bleibt der Anspruch des Anbieters auf die verein-  suche, Ausstellungen, Ausfl üge usw.) oder die in
         barte Vergütung in vollem Umfang bestehen.  der Ausschreibung und/oder der Buchungsbestä-
      6.3.  Der Anbieter bemüht sich, um eine anderweitige   tigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
         Belegung, bzw. Verwendung nicht in Anspruch ge-  zeichnet werden.
         nommener Leistungen und rechnet Ihnen Einnah-  9  Sonstige Bestimmungen
         men aus einer solchen anderweitigen Belegung/   9.1.  Ansprüche des Teilnehmers und des Rechtsträgers
         Verwendung auf seinen Anspruch an.    bei Gruppen gegenüber dem Anbieter, gleich aus
      6.4.  Ist die anderweitige Belegung/Verwendung ganz   welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der
         oder teilweise nicht möglich, rechnet Ihnen der   Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren
         Anbieter im Einklang mit der Rechtsprechung bei   nach einem Jahr ab dem Datum des vertraglich
         Leistungen ohne Verpfl egung 10% des vereinbar-  vorgesehenen letzten Leistungstages.
         ten Preises, bei Leistungen mit Frühstück 20%, bei   9.2.  Schweben zwischen dem Teilnehmer und/oder
         Leistungen mit Halbpension 30% und bei Leistun-  dem Rechtsträger der Gruppe und dem Anbieter
         gen mit Vollpension 40% an. Es bleibt Ihnen un-  Verhandlungen über geltend gemachte Ansprü-
         benommen, dem Anbieter nachzuweisen, das die   che oder die den Anspruch begründenden
         Einsparungen höher sind. Ist dies der Fall, zahlen   Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der
         Sie nur den entsprechend geringeren Betrag.  Teilnehmer und/oder der Rechtsträger der Gruppe
      6.5.  Der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kosten-Versi-  oder der Anbieter die Fortsetzung der Verhandlun-
         cherung wird dringend empfohlen!      gen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungs-
      7.  Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter  frist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach
      7.1.  Der Anbieter kann vom Vertrag bis spätestens 2   dem Ende der Hemmung ein.
         Wochen  vor  Leistungs-/Belegungsbeginn  zurück-
         treten, wenn dies vertraglich vereinbart ist, ins-
         besondere bei Unterschreitung einer vereinbarten   © Diese Vertragsbedingungen sind urheberrecht-
         Mindestteilnehmerzahl.                lich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2003, 2004
      7.2.  Der Anbieter kann den Vertrag vor oder nach Leis-
         tungsbeginn bei höherer Gewalt kündigen, insbe-
         sondere bei Elementarschäden, beim Auftreten
         von Tierkrankheiten oder ähnlichen Störungen,
         bei Erkrankung der Hofi nhaber oder Ihrer Mitar-
         beiter  sowie  im  Falle  behördlicher  Anordnungen
         oder Sperrungen, die sich auf die Leistungserbrin-
         gung auswirken. Kündigt der Anbieter vor Leis-  Wir empfehlen den Abschluss einer
         tungsbeginn, entfällt jede Zahlungsverpfl ichtung  Reiserücktrittsversicherung.
         Ihrerseits; kündigt der Anbieter nach Leistungsbe-  Weitere Informationen dazu fi nden
         ginn, behält er den anteiligen Anspruch bezüglich   Sie auf unserer Internetseite unter:
         bereits erbrachter Leistungen. Weitergehende An-  www.landurlaub-hessen.de/service
         sprüche, insbesondere für die Kosten einer vorzei-  Unser Partner für Ihren Reiseschutz:
         tigen Heimreise, sind ausgeschlossen.
      7.3.  Der Anbieter kann den Vertrag – bei Gruppen auch
         mit dem einzelnen Teilnehmer - kündigen, wenn
         der Teilnehmer und/oder der Gruppenverantwort-
         liche ungeachtet einer Abmahnung durch den
         Anbieter die Durchführung der Leistung oder
         des Aufenthalts nachhaltig stört oder gegen die
         Haus- und Hofordnung oder gegen die Weisung
         der Hofverantwortlichen verstößt. Der Anbieter
         ist berechtigt, - bei Minderjährigen nach Benach-
         richtigung der Erziehungsberechtigten - auf deren
         Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen; bei
         Volljährigen auf Kosten des Teilnehmers den Ver-
         trag zu kündigen. In beiden Fällen behält der An-
         bieter den vollen Anspruch auf den Preis; er lässt
         sich jedoch ersparte Aufwendungen entsprechend
         der Regelung in Ziff er 6.3 und 6.4 anrechnen.
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