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6. Rücktritt und Kündigung durch den Gast 8. Haftungsbeschränkung
6.1. Das Mietrecht als Grundlage der Verträge mit den 8.1. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schä-
Anbietern sieht kein allgemeines Rücktritts- oder den, die nicht Körperschäden sind und die nicht
Kündigungsrecht vor. Ein solches besteht daher auf unerlaubter Handlung beruhen ist auf den
nur dann, wenn dies zwischen dem Anbieter und dreifachen Preis der vertraglichen Leistungen (bei
Ihnen ausdrücklich vereinbart wurde. Gruppen bezogen auf den Preis pro Teilnehmer)
6.2. Wenn Sie dem Anbieter also ohne eine solche Ver- beschränkt.
einbarung mitteilen, das Sie die vertraglich 8.2. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen
vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd-
in Anspruch nehmen oder wenn Sie nicht oder leistungen von ihm vor Ort lediglich vermittelt
nicht in der vereinbarten Teilnehmerzahl anreisen, werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbe-
bleibt der Anspruch des Anbieters auf die verein- suche, Ausstellungen, Ausfl üge usw.) oder die in
barte Vergütung in vollem Umfang bestehen. der Ausschreibung und/oder der Buchungsbestä-
6.3. Der Anbieter bemüht sich, um eine anderweitige tigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
Belegung, bzw. Verwendung nicht in Anspruch ge- zeichnet werden.
nommener Leistungen und rechnet Ihnen Einnah- 9 Sonstige Bestimmungen
men aus einer solchen anderweitigen Belegung/ 9.1. Ansprüche des Teilnehmers und des Rechtsträgers
Verwendung auf seinen Anspruch an. bei Gruppen gegenüber dem Anbieter, gleich aus
6.4. Ist die anderweitige Belegung/Verwendung ganz welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der
oder teilweise nicht möglich, rechnet Ihnen der Ansprüche aus unerlaubter Handlung – verjähren
Anbieter im Einklang mit der Rechtsprechung bei nach einem Jahr ab dem Datum des vertraglich
Leistungen ohne Verpfl egung 10% des vereinbar- vorgesehenen letzten Leistungstages.
ten Preises, bei Leistungen mit Frühstück 20%, bei 9.2. Schweben zwischen dem Teilnehmer und/oder
Leistungen mit Halbpension 30% und bei Leistun- dem Rechtsträger der Gruppe und dem Anbieter
gen mit Vollpension 40% an. Es bleibt Ihnen un- Verhandlungen über geltend gemachte Ansprü-
benommen, dem Anbieter nachzuweisen, das die che oder die den Anspruch begründenden
Einsparungen höher sind. Ist dies der Fall, zahlen Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der
Sie nur den entsprechend geringeren Betrag. Teilnehmer und/oder der Rechtsträger der Gruppe
6.5. Der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Kosten-Versi- oder der Anbieter die Fortsetzung der Verhandlun-
cherung wird dringend empfohlen! gen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungs-
7. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter frist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach
7.1. Der Anbieter kann vom Vertrag bis spätestens 2 dem Ende der Hemmung ein.
Wochen vor Leistungs-/Belegungsbeginn zurück-
treten, wenn dies vertraglich vereinbart ist, ins-
besondere bei Unterschreitung einer vereinbarten © Diese Vertragsbedingungen sind urheberrecht-
Mindestteilnehmerzahl. lich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2003, 2004
7.2. Der Anbieter kann den Vertrag vor oder nach Leis-
tungsbeginn bei höherer Gewalt kündigen, insbe-
sondere bei Elementarschäden, beim Auftreten
von Tierkrankheiten oder ähnlichen Störungen,
bei Erkrankung der Hofi nhaber oder Ihrer Mitar-
beiter sowie im Falle behördlicher Anordnungen
oder Sperrungen, die sich auf die Leistungserbrin-
gung auswirken. Kündigt der Anbieter vor Leis- Wir empfehlen den Abschluss einer
tungsbeginn, entfällt jede Zahlungsverpfl ichtung Reiserücktrittsversicherung.
Ihrerseits; kündigt der Anbieter nach Leistungsbe- Weitere Informationen dazu fi nden
ginn, behält er den anteiligen Anspruch bezüglich Sie auf unserer Internetseite unter:
bereits erbrachter Leistungen. Weitergehende An- www.landurlaub-hessen.de/service
sprüche, insbesondere für die Kosten einer vorzei- Unser Partner für Ihren Reiseschutz:
tigen Heimreise, sind ausgeschlossen.
7.3. Der Anbieter kann den Vertrag – bei Gruppen auch
mit dem einzelnen Teilnehmer - kündigen, wenn
der Teilnehmer und/oder der Gruppenverantwort-
liche ungeachtet einer Abmahnung durch den
Anbieter die Durchführung der Leistung oder
des Aufenthalts nachhaltig stört oder gegen die
Haus- und Hofordnung oder gegen die Weisung
der Hofverantwortlichen verstößt. Der Anbieter
ist berechtigt, - bei Minderjährigen nach Benach-
richtigung der Erziehungsberechtigten - auf deren
Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen; bei
Volljährigen auf Kosten des Teilnehmers den Ver-
trag zu kündigen. In beiden Fällen behält der An-
bieter den vollen Anspruch auf den Preis; er lässt
sich jedoch ersparte Aufwendungen entsprechend
der Regelung in Ziff er 6.3 und 6.4 anrechnen.
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