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2.3. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen Besonderheiten eines Bauernhofs und seiner Einrich-
usw. ist Vertragspartner die jeweilige Institution. tungen können jedoch behindertengerechte
Diese – nachstehend – geschlossene Gruppe ge- Verhältnisse nicht bezüglicher aller Leistungen, Be-
nannt – hat die volle Zahlungsverpflichtung. Ihre lange und Einrichtungen zugesichert werden. Falls
verantwortliche Person – nachstehend „der Grup- Sie spezielle Anforderungen haben, ist eine Abklä-
penverantwortliche“ – hat besondere Pflichten, rung vor der Buchung zwingend erforderlich.
die nachstehend beschrieben sind. 3.6. Die Preise schließen, soweit nichts anderes vereinbart
2.4. Mit der Buchung, die Sie bei Buchungen bis 8 ist, Steuern und Abgaben ein, nicht jedoch speziel-
Tage vor Aufenthaltsbeginn schriftlich mit dem le Reiseversicherungen (Reiserücktritt-, Reisegepäck
Buchungsformular erfolgen sollen, bzw. in Aus- und Reisekrankenversicherung) für den Gast, die
nahmefällen mit der mündlichen Buchung, bietet Gruppe oder deren Rechtsträger.
der Gast/die Gäste – bei geschlossenen Gruppen 3.7. Sind Staffelpreise und/oder Mindestteilnehmerzah-
deren Rechtsträger – dem Anbieter den Abschluss len vereinbart, verpflichtet deren Unterschreitung
eines Mietvertrages auf der Grundlage seiner Leis- zur Bezahlung des jeweils höheren Preises. Diese
tungsbeschreibung und aller darin enthaltenen Zahlungsverpflichtung trifft bei Gruppen unmittel-
Hinweise sowie dieser Vertragsbedingungen ver- bar auch den Rechtsträger.
bindlich an. 4 Pflichten des Gastes
2.5. Der Vertrag kommt bei Buchungen bis 8 Tage vor 4.1. In Ihrem Interesse, vor allem im Interesse Ihrer Si-
Aufenthaltsbeginn durch die vom Anbieter schrift- cherheit, aber auch mit Rücksicht auf den reibungs-
lich, per Fax oder E-Mail übermittelte Buchungs- losen Ablauf auf dem Ferienhof und nicht zuletzt im
bestätigung zustande. Bei kurzfristigen Buchun- Interesse der Tiere müssen klare „Spielregeln“ ver-
gen können Buchung und Buchungsbestätigung bindlich sein.
rechtsverbindlich auch mündlich, insbesondere 4.2. Daher sind Haus- und Hofordnungen, soweit solche
telefonisch erfolgen. vorhanden sind, für alle Gäste, Gruppen und deren
2.6. Weicht die Buchungsbestätigung von der Bu- Verantwortliche verpflichtend.
chung ab, kommt zunächst kein Vertrag zustande. 4.3. Einen Schaden, egal ob Sie ihn selbst erlitten oder
Dann liegt aber damit ein neues Angebot des An- verursacht haben, melden Sie dem Anbieter bitte
bieters vor, das durch ausdrückliche Erklärung, sofort. Bei den Unterkünften und Räumen gilt dies
Anzahlung oder Restzahlung angenommen wer- auch, wenn Sie nicht der Verursacher sind und der
den kann. Schaden Sie nicht stört. Sie vermeiden damit Zweifel
3. Leistungen und Preise und Streit über den Verursacher des Schadens.
3.1. Die Leistungen des Anbieters ergeben sich aus- 4.4. Alle Einrichtungen sind pfleglich und sorgfältig zu
schließlich aus dessen Buchungsbestätigung in behandeln. Für schuldhaft verursachte Sachschäden
Verbindung mit seiner Leistungsbeschreibung im wird der Anbieter den Gast und/oder den Rechts-
Internet, in diesem Katalog oder sonstigen ge- träger der Gruppe in Anspruch nehmen. Speziell ge-
druckten Angebotsunterlagen des Anbieters. schlossenen Gruppen wird der Abschluss einer Haft-
3.2. Änderungen und Abweichungen der vereinbarten pflichtversicherung empfohlen.
Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig 4.5. Sie sind verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um auf-
werden, und die vom Anbieter nicht wider Treu tretende Mängel oder Schäden gering zu halten. Dies
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestat- umfasst insbesondere die Verpflichtung, auftretende
tet, soweit die Änderungen oder Abweichungen Mängel, gleich welcher Art, dem Anbieter unverzüg-
nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen lich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wenn Sie
Änderung der vertraglichen Leistungen führen das schuldhaft unterlassen, sind Ansprüche gegen
und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Leis- den Anbieter wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
tungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewähr- Pflichten von Gruppenverantwortlichen
leistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die 5 Geschlossene Gruppen haben, soweit in den Bu-
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet 5.1. chungsunterlagen noch nicht geschehen, spätestens
sind. Sie werden, soweit möglich, über Leistungs- bei der Ankunft einen Gruppenverantwortlichen. Bit-
änderungen und Leistungsabweichungen te verstehen Sie, das Sie ohne eine solche Benennung
unverzüglich in Kenntnis gesetzt. den Aufenthalt nicht antreten, bzw. die Leistungen
3.3. Soweit es sich bei den Anbietern um „echte“ Bau- nicht in Anspruch nehmen können.
ernhöfe handelt, können sie sich im Interesse eines An den Gruppenverantwortlichen als rechtsgeschäft-
reibungslosen Betriebs des Bauernhofs, speziell 5.2. licher Vertreter der Gruppe und deren Rechtsträger
was den Zutritt zu den Einrichtungen des Bau- kann der Anbieter mit rechtlicher bindender Wirkung
ernhofs (z. B. Stall, Zugang zu Tieren) anbelangt, alle rechtlichen Erklärungen, insbesondere auch
nicht zu einem Zugang zu allen Einrichtungen und Kündigungen oder Abmahnungen richten.
nicht zu zeitlich unbeschränkten Zugang, bei Be- Erklärungen des Gruppenverantwortlichen gegen-
sichtigungen nicht zu einer bestimmten Uhrzeit 5.3. über dem Anbieter sind für die Teilnehmer und den
und Dauer verpflichten. Rechtsträger bindend.
3.4. Von der Leistungspflicht der Anbieter nicht um- Alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, ins-
fasst sind Angaben in fremden Prospekten, ins- 5.4. besondere auch die des Gastes nach diesen Bedin-
besondere örtlicher Tourismusstellen oder über gungen, obliegen der Gruppe in Person des Grup-
Angebote von anderen örtlichen Anbietern, Öff- penverantwortlichen als eigene Pflichten. Dies gilt
nungszeiten, Verkehrsmittel usw. insbesondere für die Einhaltung von Haus- und Hof-
3.5. Nur die speziellen Angebote für Behinderte, sind ordnungen durch die Teilnehmer der Gruppe und die
für Behinderte geeignet. Aufgrund der technischen Pflicht zur Anzeige von Schäden und Mängeln.
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