Page 54 - Bauernhof-und-Landurlaub-in-Hessen-Katalog-2019
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2.3. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen   Besonderheiten eines Bauernhofs und seiner Einrich-
           usw. ist Vertragspartner die jeweilige Institution.  tungen können jedoch behindertengerechte
           Diese  – nachstehend  – geschlossene  Gruppe  ge-  Verhältnisse nicht bezüglicher aller Leistungen, Be-
           nannt – hat die volle Zahlungsverpflichtung. Ihre   lange und Einrichtungen zugesichert werden. Falls
           verantwortliche Person – nachstehend „der Grup-  Sie spezielle Anforderungen haben, ist eine Abklä-
           penverantwortliche“ – hat besondere Pflichten,   rung vor der Buchung zwingend erforderlich.
           die nachstehend beschrieben sind.  3.6.  Die Preise schließen, soweit nichts anderes vereinbart
        2.4. Mit  der Buchung,  die  Sie  bei  Buchungen  bis 8   ist, Steuern und Abgaben ein, nicht jedoch speziel-
           Tage vor Aufenthaltsbeginn schriftlich mit dem   le Reiseversicherungen (Reiserücktritt-, Reisegepäck
           Buchungsformular erfolgen sollen, bzw. in Aus-  und  Reisekrankenversicherung) für den  Gast,  die
           nahmefällen mit der mündlichen Buchung, bietet   Gruppe oder deren Rechtsträger.
           der Gast/die Gäste – bei geschlossenen Gruppen   3.7.  Sind Staffelpreise und/oder Mindestteilnehmerzah-
           deren Rechtsträger – dem Anbieter den Abschluss   len vereinbart, verpflichtet deren Unterschreitung
           eines Mietvertrages auf der Grundlage seiner Leis-  zur Bezahlung des jeweils höheren Preises. Diese
           tungsbeschreibung und aller darin enthaltenen   Zahlungsverpflichtung  trifft  bei  Gruppen  unmittel-
           Hinweise sowie dieser Vertragsbedingungen ver-  bar auch den Rechtsträger.
           bindlich an.                       4  Pflichten des Gastes
        2.5. Der Vertrag kommt bei Buchungen bis 8 Tage vor   4.1.  In Ihrem Interesse, vor allem im Interesse Ihrer Si-
           Aufenthaltsbeginn durch die vom Anbieter schrift-  cherheit, aber auch mit Rücksicht auf den reibungs-
           lich, per Fax oder E-Mail übermittelte Buchungs-  losen Ablauf auf dem Ferienhof und nicht zuletzt im
           bestätigung zustande. Bei kurzfristigen Buchun-  Interesse  der  Tiere  müssen  klare  „Spielregeln“  ver-
           gen können Buchung und Buchungsbestätigung   bindlich sein.
           rechtsverbindlich auch mündlich, insbesondere   4.2.  Daher sind Haus- und Hofordnungen, soweit solche
           telefonisch erfolgen.                 vorhanden sind, für alle Gäste, Gruppen und deren
        2.6. Weicht die Buchungsbestätigung von der Bu-  Verantwortliche verpflichtend.
           chung ab, kommt zunächst kein Vertrag zustande.  4.3.  Einen Schaden, egal ob Sie ihn selbst erlitten oder
           Dann liegt aber damit ein neues Angebot des An-  verursacht haben, melden Sie dem Anbieter bitte
           bieters vor, das durch ausdrückliche Erklärung,   sofort. Bei den Unterkünften und Räumen gilt dies
           Anzahlung oder Restzahlung angenommen wer-  auch, wenn Sie nicht der Verursacher sind und der
           den kann.                             Schaden Sie nicht stört. Sie vermeiden damit Zweifel
        3.  Leistungen und Preise                und Streit über den Verursacher des Schadens.
        3.1.  Die Leistungen des Anbieters ergeben sich aus-  4.4.  Alle Einrichtungen sind pfleglich und sorgfältig zu
           schließlich aus dessen Buchungsbestätigung in   behandeln. Für schuldhaft verursachte Sachschäden
           Verbindung mit seiner Leistungsbeschreibung im   wird der Anbieter den Gast und/oder den Rechts-
           Internet, in diesem Katalog oder sonstigen ge-  träger der Gruppe in Anspruch nehmen. Speziell ge-
           druckten Angebotsunterlagen des Anbieters.  schlossenen Gruppen wird der Abschluss einer Haft-
        3.2. Änderungen und Abweichungen der vereinbarten   pflichtversicherung empfohlen.
           Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig  4.5.  Sie sind verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um auf-
           werden, und die vom Anbieter nicht wider Treu   tretende Mängel oder Schäden gering zu halten. Dies
           und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestat-  umfasst insbesondere die Verpflichtung, auftretende
           tet, soweit die Änderungen oder Abweichungen   Mängel, gleich welcher Art, dem Anbieter unverzüg-
           nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen   lich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wenn Sie
           Änderung der vertraglichen Leistungen führen   das schuldhaft unterlassen, sind Ansprüche gegen
           und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Leis-  den Anbieter wegen solcher Mängel ausgeschlossen.
           tungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewähr-  Pflichten von Gruppenverantwortlichen
           leistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die   5  Geschlossene  Gruppen  haben,  soweit  in  den  Bu-
           geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet   5.1.  chungsunterlagen noch nicht geschehen, spätestens
           sind. Sie werden, soweit möglich, über Leistungs-  bei der Ankunft einen Gruppenverantwortlichen. Bit-
           änderungen und Leistungsabweichungen  te verstehen Sie, das Sie ohne eine solche Benennung
           unverzüglich in Kenntnis gesetzt.     den Aufenthalt nicht antreten, bzw. die Leistungen
        3.3. Soweit es sich bei den Anbietern um „echte“ Bau-  nicht in Anspruch nehmen können.
           ernhöfe handelt, können sie sich im Interesse eines  An den Gruppenverantwortlichen als rechtsgeschäft-
           reibungslosen Betriebs des Bauernhofs, speziell   5.2.  licher Vertreter der Gruppe und deren Rechtsträger
           was den Zutritt zu den Einrichtungen des Bau-  kann der Anbieter mit rechtlicher bindender Wirkung
           ernhofs (z. B. Stall, Zugang zu Tieren) anbelangt,   alle rechtlichen Erklärungen, insbesondere auch
           nicht zu einem Zugang zu allen Einrichtungen und   Kündigungen oder Abmahnungen richten.
           nicht zu zeitlich unbeschränkten Zugang, bei Be-  Erklärungen des Gruppenverantwortlichen gegen-
           sichtigungen nicht zu einer bestimmten Uhrzeit   5.3.  über dem Anbieter sind für die Teilnehmer und den
           und Dauer verpflichten.               Rechtsträger bindend.
        3.4. Von der Leistungspflicht der Anbieter nicht um-  Alle gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, ins-
           fasst sind Angaben in fremden Prospekten, ins-  5.4.  besondere auch die des Gastes nach diesen Bedin-
           besondere örtlicher Tourismusstellen oder über   gungen, obliegen der Gruppe in Person des Grup-
           Angebote von anderen örtlichen Anbietern, Öff-  penverantwortlichen als eigene Pflichten. Dies gilt
           nungszeiten, Verkehrsmittel usw.      insbesondere für die Einhaltung von Haus- und Hof-
        3.5. Nur die speziellen Angebote für Behinderte, sind   ordnungen durch die Teilnehmer der Gruppe und die
           für Behinderte geeignet. Aufgrund der technischen  Pflicht zur Anzeige von Schäden und Mängeln.
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