Page 53 - Bauernhof-und-Landurlaub-in-Hessen-Katalog-2019
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Impressum


        Herausgeber:
        Bauernhof- und Landurlaub in Hessen e. V. (BaLuH)
        Mergbachstr. 74 • 64385 Reichelsheim • Telefon 06164 / 54 21 5
        info@landurlaub-hessen.de • www.landurlaub-hessen.de
        Wir danken der HA Hessen Agentur GmbH, in Wiesbaden, für die Unterstützung.
        Erscheinung: September 2019
        Organisation, Layout & Satz:
        Hancock & Team, Inh.Cecil Jerry Hancock
        Beerbachstr. 2 • 64385 Reichelsheim • Telefon 06164 / 64 29 59  0 • Fax 06164 / 64 29 59 7
        team@hancock-team.eu • www.hancock-team.eu
        Achtung:
        Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Angaben, Adressen und Preise! Die Informationen
        basieren auf den Auskünften der Anbieter und wurden mit großer Sorgfalt übernommen. Die Nut-
        zung dieses Gastgeberverzeichnisses zu entgeltlicher, gewerblicher Adressenveräußerung an Dritte
        ist nicht gestattet. Nachdruck – auch auszugsweise – und Nutzung von Ausschnitten zu gewerblichen
        Zwecken ist untersagt und wird wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsgesetz bzw. wegen Verlet-
        zung des Urheberrechtes geahndet. Alle Rechte liegen bei Bauernhof- und Landurlaub in Hessen e. V.




                Vertragsbedingungen für den Landurlaub in Hessen


        Liebe Gäste, in diesem Katalog finden Sie Angebote für Urlaub auf dem Bauernhof, Urlaub auf dem
        Lande, Schlafen im Heu, Reiter- und Wanderhöfe, Wellness- und Gesundheitshöfe und weitere Ange-
        bote. Alle Anbieter setzen ihre ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Aufenthalt auf dem Bauern-
        hof zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Zu einem guten Verlauf Ihres Aufenthalts
        tragen auch klare Vereinbarungen bei, welche die Anbieter mit Ihnen in Form der nachfolgenden
        Vertragsbedingungen treffen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen als Gast bzw. der Gruppe und
        dem Bauernhof – nachfolgend Anbieter genannt – im Buchungsfall zustande kommenden Vertrages.
        Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!

        1.1.  Vertragsgrundlagen              1.5.  Die  Anbieter  sind  keine  Reiseveranstalter.  Die
        1.1.  Der Verein Bauernhof- und Landurlaub in Hessen   gesetzlichen  Vorschriften über den Reisevertrag
           e.V. ist Herausgeber des vorliegenden Katalogs   und für Reiseveranstalter finden daher keine An-
           aber nicht Vertragspartner des Gastes im Bu-  wendung.
           chungsfall, noch Vermittler der Angebote.  2  Vertragspartner, Vertragsschluss
           Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Ange-  2.1.  Viele Bewohner des Ferienhofs sind für die Gäste da,
        1.2.  bote der Anbieter in diesem Katalog. Sie gelten   aber eine(r) muss „den Kopf hinhalten“! Ihr Vertrags-
           nicht für Pauschalangebote der Anbieter. Der An-  partner aufseiten des Anbieters ist in der Ausschrei-
           bieter kann im Einzelfall mit dem Gast, bzw. der   bung, bzw. dem Angebot und in der Buchungsbestä-
           Gruppe abweichende oder ergänzende Vereinba-  tigung bezeichnet. Das muss nicht zwangsläufig der
           rungen treffen.                       Inhaber des Ferienhofs sein. Nur der/die bezeichne-
           Vertragsgrundlage sind in erster Linie die mit dem   te(n) Person(en) ist/sind Ihr Vertragspartner.
           Gast oder der Gruppe getroffenen Vereinbarun-  Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zum
        1.3.  gen, dann diese Bedingungen und schließlich die   2.2. Anbieter kommen, ist jeder Gast Vertragspartner
           Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über   des  Anbieters.  Derjenige,  der  die  Anmeldung
           den Mietvertrag.                      vornimmt, muss allerdings für die vertraglichen
        1.4. Wir sind „mitten in Deutschland“! Daher gilt für   Verpflichtungen von allen mit angemeldeten Teil-
           die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen,  nehmern einstehen, wenn er diese Verpflichtung
           auch zu ausländischen Gästen, ausschließlich   durch ausdrückliche und gesonderte Vereinba-
           deutsches Recht.                      rung übernommen hat.
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